Brandschutz mit Einblasdämmung II: Hinweise für die Praxis

Im ersten Teil haben wir erklärt, welche Dämmstoffe brennbar, schwer entflammbar oder nicht brennbar sind. Jetzt geht’s um die praktische Anwendung: Wo dürfen welche Materialien eingesetzt werden und was ist beim Einbau besonders wichtig?
Nicht jeder Bereich erlaubt jedes Material
In Dachschrägen, Zwischenwänden oder obersten Geschossdecken kann oft Zellulose verwendet werden, sofern keine besonderen Brandschutzanforderungen bestehen. Anders sieht es aus bei:
- Installationsschächten
- Brandwänden
- Fluchtwegen
- Mehrfamilienhäusern
Hier gelten strengere Regeln: Nur nicht brennbare Dämmstoffe (Baustoffklasse A1) wie Mineralwolle oder Blähglasgranulat dürfen eingebaut werden.
Fachgerechter Einbau = bessere Sicherheit
Eine Einblasdämmung darf nicht „wegrutschen“ oder Lücken bilden, sonst entstehen im Brandfall gefährliche Luftzüge. Wichtig ist:
- vollständig gefüllte Hohlräume
- keine Setzungen über die Zeit
- luftdichte Abschlüsse zum Raum
Hier zahlt sich Erfahrung aus. Unsere Profis wissen genau, wie das Material verarbeitet werden muss.
Brandschutz beginnt bei der Planung
Schon bei der Bau- oder Sanierungsplanung sollte geklärt werden, welcher Dämmstoff wo erlaubt ist. Wir unterstützen Sie dabei mit Beratung, Materialwahl und allen nötigen Prüfnachweisen für Ihr Projekt.
Also: Brandschutz mit Einblasdämmung ist gut machbar, wenn das richtige Material gewählt und sorgfältig gearbeitet wird. Gerade im Holzbau oder bei energetischen Sanierungen ist das Thema wichtiger denn je. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, Ihr Projekt sicher zu planen und umzusetzen.