Förderung für die Einblasdämmung?
Wir werden oft gefragt, ob die Einblasdämmung in irgendeiner Weise gefördert werden kann. Daher hier noch einmal die Antwort in Stichworten.
Als Privatperson können Sie Unterstützung für die Einblasdämmung Ihres Hauses in Anspruch nehmen. Wohneigentümergemeinschaften oder Einzelunternehmer können ebenfalls Zuschüsse beantragen. Es gibt mehrere staatliche Förderprogramme und steuerliche Entlastungen, die Ihnen helfen können, die Kosten zu reduzieren. Wichtig ist jedoch, dass alle Förderanträge vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden müssen.
- BAFA-Zuschuss:
Bis zu 25 % der Kosten werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Dies umfasst Material- und Arbeitskosten.
Voraussetzung: Ein Energieberater muss eingebunden werden, der technische Nachweise und Berechnungen erstellt. - KfW-Kredite:
Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen stehen für energetische Sanierungen zur Verfügung. Ein Ergänzungskredit kann mit BAFA-Zuschüssen kombiniert werden. - Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP):
Wenn die Einblasdämmung Teil eines iSFP ist, erhöht sich der Fördersatz um 5 %, und die förderfähigen Kosten verdoppeln sich auf bis zu 60.000 € pro Wohneinheit. - Steuerliche Entlastung:
Die Kosten für energetische Sanierungen können über §35c EStG von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Dies gilt für Maßnahmen bis Ende 2029.
Voraussetzung ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters, um Förderungen zu beantragen. Technische Anforderungen wie bestimmte U-Werte oder Wärmeleitfähigkeiten müssen erfüllt werden.