Wo kann man eine Einblasdämmung anwenden?


Einblasdämmung anwenden - News August 22

Generell eignen sich die meisten beim Bau entstehenden Hohlräume zur Einblasdämmung. Das gilt ebenso für Altbauten wie für Neubauten. Natürlich sind bei den modernen Neubauten, die unter ökologischen Gesichtspunkten hergestellt wurden, oft schon Dämmungen in der Planung enthalten. Doch gerade bei älteren privaten und öffentlichen Gebäuden finden sich viel mehr thermo-relevante Hohlräume. als man annehmen möchte. Manche Hohlräume sind dabei eher regional vorherrschend, so etwa das zweischalige Mauerwerk im norddeutschen Raum. In den 70er und 80er Jahren vertraute man auf eine Theorie, dass der Hohlraum gut isolieren könne. Das erwies sich jedoch als falsch, und so sind viele Kollegen in Norddeutschland schon damit ausgelastet, dass sie diese Hohlräume kerndämmen, so der Fachausdruck. Allerdings erfüllt das zweischalige Mauerwerk noch einen weiteren Zweck. Es verhindert das Eindringen von Schlagregen, in dem die innere Schicht trocken und damit schimmelfrei bleibt. Andere Hohlräume, die gedämmt werden können und sollten, sind z.B.

  • Die Dachschräge, also der Zwischenraum zwischen den Dachsparren, sofern er von unten zugänglich ist.
  • Das Flachdach. Hier befindet sich über der Betondecke oft eine leicht aufgeständerte Holzkonstruktion. Durch wieder verschließbare Löcher lässt sich der Zwischenraum oft gut dämmen.
  • Der Drempel (nicht Kniestock). Wenn die Fußpfette der Dachkonstruktion direkt auf der Dachgeschossdecke aufliegt, entsteht oft ein nicht genutzter Zwischenraum, dessen Dämmung viel Heizkosten spart.
  • Der Fußboden ist häufig mit einer Holzkonstruktion von der Betondecke des Kellers abgesetzt. Hier kann die Einblasdämmung Wunder wirken.
  • Das gleiche gilt für die Decke des Dachgeschosses. Gerade, wenn die Dachschräge nur schwer zu dämmen ist, lassen sich hier vernünftige Lösungen finden.
  • Je nach Bauwerken befindet sich oft nur eine geringe Trennfuge zwischen alten Häusern. Hier bringt eine Dämmung Vorteile für beide Parteien.